Baugutachten

Unsere Leistungen

Die Grundvoraussetzung für eine sinnvolle und zielgerichtete Planung von Sanierung, Umbau, Umnutzung oder Modernisierung eines Bauwerkes ist eine Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz.

Bei der Erstellung, Übergabe, Nutzung und Abbruch eines Gebäudes kann es erforderlich sein, ein Baugutachten zu erstellen. Dabei geht es um Klärung von technischen Sachverhalten, Einschätzung von Risiken und Möglichkeiten der Behebung der Sollabweichungen. Unten sind einige Themenschwerpunkte von Baugutachten exemplarisch aufgeführt:

Beweissicherung

Beweissicherung bei Beeinträchtigung anderer Bauteile und Bauwerke

Grundsätzlich ist ein Beweissicherungsverfahren (z. B. nach DIN 4123) immer dann nötig, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer bestimmten Zeit nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war.

Dies kann der Fall sein, wenn Gefahr besteht, dass ein Objekt z. B. nach einem Bauvorhaben in der Nachbarschaft, sei es ein angrenzender Neubau oder auch Straßenbau- oder Kanalarbeiten etc., nicht mehr in dem Zustand ist, wie es zum Zeitpunkt der Beweissicherung ist.

Es dient dazu, Streitigkeiten zu vermeiden.

Gerichtsgutachten

Baugutachten für Gerichte, Rechtsanwälte und Mandanten

Beratung vor einem Prozess
Bevor man zu Gericht geht, sollte man prüfen lassen, ob die Behauptungen richtig sind und wie diese formuliert werden sollten. Dazu arbeiten wird mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen.

Bei Gericht
Ist der Fall bei Gericht, erstellen wir gerne eine fachlich fundierte Bewertung eines Bauobjekts.

Unsere Sachgebiete gehen über die Bauphysik mit Thermografie und Blower-Door, Baustoffe, Bauwerksabdichtungen, Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau, Bewertung von Immobilien, Ingenieurbau sowie Schäden an Gebäuden im Straf- und Zivilprozess

Bewertung von Immobilien im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren sowie in Erb- und Familiensachen. Honorargutachten bei Streitigkeiten zwischen Bauherrn und den Architekten und Sonderfachleuten.

Selbstständiges Beweisverfahren im Straf- und Zivilprozess
Das selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess auf entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann. Damit kann die Beweissicherung gewährleistet und der Verlust von Beweismitteln vermieden werden. Dabei werden schnell und effektiv Baumängel, deren Ursachen und Sanierungsmöglichkeiten einschließlich der möglichen Kosten sachverständig und gerichtsbeständig feststellen zu lassen. Auch über die im Einzelfall streitige Frage, ob eine Bauleistung vertragsgerecht ist oder nicht, kann auf diesem Wege eine gutachterliche Klärung zwischen den Beteiligten herbeigeführt werden. Daneben kann es aber auch erforderlich sein, die Richtigkeit der Massen, den Bauten oder Ausführungsstand eines Gewerkes, z. B. bei einem gekündigten Werkvertrag, einschließlich der Mangelfreiheit im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens feststellen zu lassen.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten bei Sach- und Haftpflichtschäden

Im Schadensfall sind Sie durch einen Sachverständigen auf der sicheren Seite.

Ein Gebäudeschaden, im oder am Haus oder an einem Bauteil, kann gravierende Kosten zur Folge haben – auch wenn der Schaden zunächst vermeintlich gering erscheint. Zur Beurteilung im Versicherungsfall ist eine schnelle und genaue Ermittlung der Schadenursache unerlässlich.

Neben detaillierten, sachverständigen Feststellungen erhalten Sie eindeutige Aussagen über die notwendigen Schadenminderungsmaßnahmen, den schadenbedingten Reparaturaufwand, die versicherten Kosten sowie eine Einschätzung zu einem möglichen Regress.

Wir ermitteln für Sie die Schadenursache, die Schadenhöhe und die Möglichkeit der Schadenbeseitigung unter Berücksichtigung gleichwertiger Alternativen.

Ein schriftliches Gutachten mit detaillierter Kostenschätzung, jeweils zum Neu- und Zeitwert, sowie einer Fotodokumentation wird erstellt.

Werkstofftechnik- und Materialschadengutachten können auf Wunsch zusätzlich mit namhaften Materialprüfanstalten und Laboren ausgeführt werden.

Sanierungsgutachten

Die Grundvoraussetzung für eine sinnvolle und zielgerichtete Planung von Sanierung, Umbau, Umnutzung oder Modernisierung eines Bauwerkes ist eine Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz

Durch eine Beurteilung können Ursachen für Mängel und Schäden an der Bausubstanz ermittelt, festgestellt und im Rahmen der weiteren Arbeiten nachgebessert oder instandgesetzt werden.

Im Rahmen eines Sanierungsgutachtens werden beispielsweise folgende Kriterien auf Basis einer Bauzustandsanalyse bewertet und beurteilt:

  • Baukonstruktion (Risse)
  • Betonsanierung
  • Wärmeschutz und Wärmebrücken
  • Tauwasserschutz und Schimmelpilzbildung
  • Abdichtung erdberührter Bauteile (Keller)
  • Abdichtung von Nassräumen und Wohnungsbädern
  • Außenwände
  • Fenster und Türen
  • Flachdächer und Steildächer
  • Balkone

Privatgutachten

Ein Privatgutachten ist sinnvoll, um zunächst die Auswirkungen der festgestellten Sollabweichungen abschätzen zu können. Mit einem Privatgutachten im Bauwesen kann mit allen Beteiligten z. B. Bauträger, Architekt, Sonderfachleute, Handwerker versucht werden, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.

Auch ist es wichtig zur Prozessvorbereitung, um entsprechend die richtigen Fragen bei Gericht einzubringen.

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