Schiedsgutachten

Zwei oder mehrere Parteien schließen privatrechtlich mit einem Sachverständigen ein Schiedsgutachtervertrag. Dabei werden für beide Parteien bindend Tatsachen (z.B. Wert, Preis, Leistungen, Schaden) festgestellt.

 

Der Vorteil des Schiedsgutachterverfahrens ist, Meinungsverschiedenheiten der Parteien zügig und ohne unnötige Formalitäten außergerichtlich zu schlichten.

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