Honorargutachten

Unsere Leistungen

Sachverständige für Honorare setzen sich mit allen Komponenten der Honorarberechnung von Architekten, Innenarchitekten, Tragwerksplanern oder sonstigen Fachplanern auseinander.

Fragestellungen ergeben sich beispielsweise bezüglich der sachlich richtigen Ermittlung der anrechenbaren Kosten, der Kostenberechnung und in welcher Höhe die vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen ist, wenn Umbauten oder Modernisierungen durchgeführt werden.

Sachverständige für Honorare beraten baufachlich im Vorfeld von Vertragsgestaltungen, z. B. in welcher Höhe ein Umbauzuschlag berechnet werden kann. Sie wirken mit bei der Erstellung einer prüffähigen Honorarrechnung, um die Voraussetzungen eines fälligen Honoraranspruchs überhaupt zu schaffen, sowohl bei Zwischen- und Schlussrechnungen als auch bei Kündigungen.

Sie ermitteln die Honorarzone, wenn das Objekt nicht in der Objektliste geführt ist oder wenn es sich um Umbau-, Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten handelt.

Sachverständige für Honorare analysieren den Umfang vereinbarter und erbrachter Leistungen sowie Besondere Leistungen und ermitteln den Änderungsaufwand bei Planungsänderungen. Sie erarbeiten Stellungnahmen zum Umfang der erbrachten Leistungen und des daraus resultierenden Honoraranspruchs als unterstützenden und qualifizierten Parteivortrag in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

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