Architektenhonorare / Ingenieurhonorare
Der Sachverständige für Honorare setzt sich mit allen Komponenten der Honorarberechnung von Architekten, Innenarchitekten, Statikers oder sonstigen Fachplaners auseinander.
Fragestellungen ergeben sich beispielsweise bezüglich der sachlich richtigen Ermittlung der anrechenbaren Kosten, der Kostenberechnung, der Einordnung des Gebäudes in die zutreffende Honorarzone oder in welcher Höhe ist bei Umbauten und Modernisierung die vorhandene Bausubstanz anhand der anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen.
Daraus ergibt sich folgendes Leistungsspektrum des Sachverständigen für Honorare:
- Unabhängige fachliche Beratung in Vorfeld von Vertragsgestaltungen, zur Vermeidung und / oder Durchführung von Prozessen, z.B. bei der Erstellung einer prüffähigen Honorarrechnung, um die Voraussetzungen eines fälligen Honoraranspruchs überhaupt zu schaffen.
- Erstellung von Honorarberechnungen als Zwischen- oder Schlussrechnungen und auch bei Kündigungen nach den erforderlichen Kostenermittlungsarten.
- Überprüfung von Honorarvoraussetzungen: Im Einzelnen die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, mit Bezug auf Modernisierungs- und Instandsetzungsleistungen, Mehrfach- oder Änderungsleistungen unter besonderer Berücksichtung vorhandener Bausubstanz.
- Analyse vertraglich vereinbarter und erbrachter Leistungen als Dokumentation und Beweissicherung.
- Stellungnahmen zum Umfang der erbrachten Leistungen und des daraus resultierenden Honoraranspruchs als unterstützender und qualifizierter Parteivortrag zum Sachverhalt in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

