Architektenhonorare / Ingenieurhonorare

Der Sachverständige für Honorare setzt sich mit allen Komponenten der Honorarberechnung von Architekten, Innenarchitekten, Statikers oder sonstigen Fachplaners auseinander.

 

Fragestellungen ergeben sich beispielsweise bezüglich der sachlich richtigen Ermittlung der anrechenbaren Kosten, der Kostenberechnung, der Einordnung des Gebäudes in die zutreffende Honorarzone oder in welcher Höhe ist bei Umbauten und Modernisierung die vorhandene Bausubstanz anhand der anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen.

 

Daraus ergibt sich folgendes Leistungsspektrum des Sachverständigen für Honorare:

 

<< Zurück