Beweissicherung

Es kann vorkommen, das ein baulicher Zustand während der Bauzeit oder während der Nutzung eines Gebäudes festgehalten werden muss, da bestimmte Umstände später nicht wieder hergestellt werden können oder der bauliche Zustand verändert wird.

 

Das können beispielsweise die Schimmelbildung in einer Wohnung während der Wintermonate, Risse in einer unverputzten Wand während der Bauzeit oder der Zustand des Nachbargebäudes vor dem Bau des neuen Gebäudes sein.

 

Dann kann über ein Beweissicherungsverfahren der augenblickliche Zustand in Form eines Gutachtens dokumentiert werden. Auch wenn der Zustand anschließend verändert wird, gibt es Beweise über den Zustand zum Zeitpunkt der Beweissicherung.

 

Die Beweissicherung kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens oder privat beauftragt werden.

 

Die privat beauftragte Beweissicherung hat insbesondere den Vorteil kurzfristig erfolgen zu können; bei laufenden Baumaßnahmen werden kostenintensive Bauunterbrechungen vermieden, bei Mietobjekten drohender Leerstand und der daraus resultierende Mietausfall.

 

Kaufmännische Aspekte und die unterschiedlichen Rechtswirkungen der beiden Verfahren müssen von Fall zu Fall sorgfältig betrachtet und im Zweifel durch einen Juristen abgewogen werden.

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Riss in der Fassade