Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
Um während der Errichtung von Gebäuden Planungsfehler der planenden Büros und Ausführungsfehler der ausführenden Firmen zu vermeiden, ist es sinnvoll den Sachverständigen zusätzlich zu den am Bau beteiligten Architekten, Fachingenieuren, Bauleitern und ausführenden Unternehmen einzuschalten. Dies ist insbesondere bei größeren, aber auch im Rahmen von kleineren Bauvorhaben sinnvoll.
Bereits im Stadium der Planung und in der Ausführung kann der Sachverständige die zwischen den Parteien wie Bauherren, Investoren, Projektentwicklern und ausführenden Unternehmen vereinbarten Bauausführungen und Qualitäten laufend überprüfen und rechtzeitig Abweichungen von den Vereinbarungen sowie mögliche Mängel und Schäden an Gebäuden vor und während des Bauablaufs aufzeigen.
Bei unklaren oder nicht getroffenen Vereinbarungen, Änderungen, Nachträgen oder unvorhergesehenen zusätzlichen Leistungen kann der Sachverständige Vorschläge zu einvernehmlichen und technisch korrekten Lösung unterbreiten.
Ziel der baubegleitenden, bautechnischen Beratung ist es, ein regelgerechtes, mangel- und schadensfreies Bauwerk zu realisieren, langwierige Streitigkeiten und kostenintensive Bauprozesse zu vermeiden. Die Beratung beginnt in der Planungsphase und endet mit der Abnahme und Übergabe.

